Bei der Vergütung einer Finanzberatung existieren grundsätzlich zwei Möglichkeiten: bei der gängigen Variante erhält der Finanzberater sein Honorar aus den Produkten selbst (z.B. Ausgabeaufschläge bei Investmentfonds).
Bei der „Honorarberatung“ wird die Dienstleistung des Beraters ähnlich wie bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern durch Zahlung eines Honorars abgegolten. Der Anleger kann dann entweder seine Kapitalanlage in einem Depot seiner Wahl vornehmen oder er erhält auf Wunsch ein vertriebskostenfreies Angebot des Honorarberaters.
Welche Alternative die bessere ist, hängt von der jeweiligen Situation des Anlegers oder seinen individuellen Präferenzen ab.
Die Stubenrauch & Hölscher Fondsberatung GmbH arbeitet ausschließlich auf Honorarbasis. Die für die Anlageberatung erforderliche Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde uns im Juni 2008 erteilt.